Was gilt bei Badeunfällen und Diebstahl im Freibad – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Haftung, Baderegeln & Co.

Sommerzeit ist Badezeit. Auf der Suche nach einer Abkühlung an heißen Tagen zieht es viele Deutsche in die umliegenden Freibäder. Doch Langfinger oder Unfälle sorgen schneller als gedacht dafür, dass der Badetag ins Wasser fällt. Wie Besucher ihre Wertsachen diebstahlsicher machen und was für die Haftung gilt, beantwortet Janna Nguyen, Versicherungsexpertin von ERGO. Helena Biewer, Unfallexpertin von ERGO, erklärt außerdem die wichtigsten Baderegeln und weiß, wie sich Stürze und Kollisionen vermeiden lassen.

Wertgegenstände während des Planschens sichern

Sommer, Sonne, Freibad lautet bei steigenden Temperaturen bei vielen das Motto. Während der Abkühlung im Becken, beim spaßigen Rutschen oder beim Bahnenziehen bleiben die Wertsachen meist unbeaufsichtigt am Platz auf der Liegewiese zurück. Alleingelassene Geldbeutel, Handys oder Schmuck sind in Schwimmbädern ein beliebtes Ziel von Langfingern. „Um Wertsachen vor Diebstählen zu schützen, sollten Besucher nur das Nötigste mitnehmen“, rät Janna Nguyen, Versicherungsexpertin von ERGO. Außerdem gilt, Smartphones und Co. nie offen liegen zu lassen und am besten immer abwechselnd ins Wasser zu gehen. „Denn Schwimmbadbetreiber haften nicht für gestohlene Gegenstände“, erklärt Nguyen. Alternativ kann es sinnvoll sein, Geldbeutel und Schmuck in Schließfächern zu verstauen.

Versicherungsschutz bei Diebstahl

Wer Wertgegenstände im Schwimmbadspind abgeschlossen hat, ist auf der sicheren Seite. „Denn die Hausratversicherung ersetzt die gestohlenen Sachen aus dem Spind, sollten Diebe diesen aufbrechen“, erklärt Versicherungsexpertin Nguyen. Entwenden diese versteckte oder am Platz zurückgelassene Gegenstände, ist dies nur ein „einfacher Diebstahl“ und daher nicht mitversichert.

Allgemeine Baderegeln

Im Freibad herrscht allerdings nicht nur Diebstahlgefahr: Auf rutschigen Fliesen oder im Wasser kommt es immer wieder zu Unfällen. „Um sicher im kühlen Nass zu planschen, sollten sich Besucher – insbesondere Kinder – an die allgemeinen Baderegeln halten“, so Helena Biewer, Unfallexpertin von ERGO. Das bedeutet, nicht überhitzt und mit vollem Magen ins Wasser zu gehen, die eigenen Kräfte nicht zu überschätzen sowie bei einsetzender Kälte oder sobald ein Gewitter aufzieht, das Becken umgehend zu verlassen. „Nichtschwimmer und Kinder sollten zudem nur bis zum Bauch ins Wasser gehen und sich in der Nähe des Beckenrandes aufhalten“, so Biewer. Luftmatratzen und Schwimmtiere eignen sich darüber hinaus nicht als Schwimmhilfen. Die Expertin rät Eltern, den Nachwuchs niemals aus den Augen zu lassen und ihnen vor allem das Schwimmen beizubringen.

Unfallgefahr beim Badespaß vermeiden

Aber auch beim Toben im Wasser können sich durch Zusammenstöße Unfälle ereignen. Wasserbomben und Co. von Sprungtürmen oder -brettern machen Kindern meist besonders großen Spaß. „Vor dem Sprung gilt es sicherzustellen, dass der Landebereich frei ist“, so Biewer. „Sprünge vom Beckenrand sind häufig verboten. Ist dies nicht der Fall, sollten Kinder darauf achten, dass das Wasser tief genug ist.“ Um Kollisionen beim Rutschen zu vermeiden, ist es wichtig, genügend Abstand zum Vordermann zu lassen und das Auffangbecken so rasch wie möglich freizumachen. Nasse Fließen sorgen zudem schnell für rutschige Beckenränder. Die Unfallexpertin rät Eltern, dem Nachwuchs zu erklären, dass Rennen daher schnell zu schmerzhaften Stürzen führen kann. „Damit ein verdrehtes Knie, Kopfverletzungen oder Knochenbrüche nicht den Sommer verderben, sollten Badegäste generell Rücksicht auf andere Besucher nehmen und sich umsichtig verhalten“, ergänzt Biewer. Übrigens: Um auf der sicheren Seite zu sein, kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein, da die gesetzliche Unfallversicherung nicht für Unfälle in der Freizeit aufkommt.
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