Wirtschaftsinformation Dresden – Hilfe zur Vermeidung von Steuer

Effizienter Geld sparen mit Steuern 

In Deutschland ärgern sich zahlreiche Menschen über eine zu hohe Steuerlast. Dieses tun sie nicht zu Unrecht. Alles möglich Erdenkliche wird vom Vater Staat versteuert. Dadurch ist ein komplexes Steuerrecht entstanden. Viele Menschen können dies einfach nicht mehr nachvollziehen. Wenn Steuern gespart werden sollen, findet jeder dazu Hinweise bei der Wirtschaftsinformation Dresden, diese befindet sich auf der Anton Graff-Straße 30. 

Beachtung des Grundfreibetrages 

In Deutschland sind alle Personen steuerpflichtig die ein eigenes Einkommen haben. Allerdings sind diejenigen davon nicht betroffen die ein zu niedriges Einkommen haben. Der Grundfreibetrag bedarf keiner Steuerpflicht. Darunter fallen jährliche Gehälter von niedriger als 9000 Euro und Pärchen die unter 18000 Euro im Jahr zusammen liegen. Der steuerpflichtige hat somit, eine Steuerersparnis denn es gibt dafür keine Steuerpflicht. 

Grundregeln bei der Steuerersparnis 

Die meisten Menschen schmeißen ihre Einkaufsbelege und Quittungen die sie erhalten haben in den Hausmüll hinein. Aber diese Belege sind sehr wichtig, wenn es um die Steuerersparnis geht. Ratsam ist es das diese Belege, im Laufe des Jahres alle gesammelt werden und aufbewahrt werden. Es hat einen Vorteil, die Belege chronologisch zu sortieren und diese dann abzuheften. Bei eventuellen Rückfragen vom Finanzamt aus kann sorgenlos der Beleg vorgelegt werden. Sinnvoll ist es, dann diese Belege nach dem jeweiligen Jahr zu sortieren. Damit spart sich jeder Zeit und muss nicht suchen. 

Betriebsausgaben und Werbungskosten 

Jeder der eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben muss, sollte unbedingt auf die Betriebsausgaben und auf die Werbungskosten achten. Es lassen sich mehr Kosten bei diesen zwei Optionen geltend machen als man es öffentlich bekannt gibt. Selbstständige und Arbeitnehmer können Werbungskosten geltend machen. Betriebsausgaben hingegen können nur von einem Unternehmen, Freiberuflern und Kleinunternehmer geltend gemacht werden. 

Werbungskosten was ist das?

Es können alle beruflichen Ausgaben abgesetzt werden die der Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzt hat. Es können somit alle berufsbedingten Aufwendungen vom Finanzamt zurückerstattet werden. 
Hier sind die am häufigsten berufsbedingten Aufwendungen: 

-Kosten für Berufsausbildung zum Beispiel Erstausbildung oder das Erststudium bis maximal 6000 Euro 
– Arbeitsmittel (Aktentasche, Fachliteratur, Schreibtisch, PC, Bürostuhl) 
– Berufskleidung (Sicherheitsschuhe, Arbeitshose oder Arbeitskittel, Amtstracht und inklusive Reinigungskosten) 
– Bahncard (Ist komplett absetzbar zur Senkung der Reisekosten) 
– Aufwendung für eine doppelte Haushaltsführung da es notwendig sein kann berufsbedingt eine Zweitunterkunft zu nehmen. 
– Kosten für beruflich bedingte Umzüge 
– Kosten für Bewerbungen dazu gehören Fahrtkosten, Porto und Telefonkosten 
– Aufwendungen für Weiter- und Fortbildungen 
– Beruflich bedingte Kreditkarten und beruflich bedingte Gebühren für ein Girokonto 
– Unter bestimmten Voraussetzungen für Feiern 
– Kosten für Vermietung oder Verpachtung ( dabei sind Erhaltungskosten und Schuldzinsen anrechenbar) 

Ein Arbeitnehmer hat ebenfalls die Möglichkeit geringwertige Anschaffungen, die beruflich bedingt sind sofort über die Werbungskosten geltend zu machen. Die Voraussetzung dafür muss ein maximaler Wert sein der 952 Euro brutto beträgt. Ist der Betrag allerdings höher bei der Anschaffung, dann muss der jeweilige Gegenstand nach AfA (Absetzung für Abnutzung) für die Dauer der Nutzung geltend gemacht werden. Der Pauschalbetrag liegt beim Finanzamt dafür bei 1000 Euro. Werbungskosten die diesen Betrag übersteigen werden in der Steuererklärung in der Anlage N eingetragen und können dann geltend gemacht werden. Alle Absetzungen, die in dieser Anlage N eintragen sind müssen gegebenenfalls nach Aufforderung des Finanzamtes mit Belegen nachgewiesen werden. Weitere Wirtschaftsinformationen Dresden gibt es darüber in einem Blog die genaue Informationen darüber gibt. 

Betriebsausgaben und Steuern einsparen 

Freiberufler und Unternehmer haben die Möglichkeit die Betriebsausgaben über die Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Denn verrechnet werden diese mit dem Einkommen. Somit mindern sich dadurch die Steuerlast und die erzielten Einnahmen. Sämtliche Aufwendungen die betriebsbedingt oder berufsbedingt anfallen sind Betriebsausgaben. 

– Kosten für Steuerberater oder Anwalt 
– Aufwendungen für Versicherungen oder Berufsverbände 
– Abschreibungen von Wirtschaftsgütern 
– Kosten für den Erhalt von Wirtschaftsgütern ( gilt nur für Güter des Betriebsvermögens) 
– Kosten für Büros ( Telefonkosten, Mietzins, Büroreinigung, Aufwendungen für Büromaterial) 
– Aufwendungen für Personal 
– Kosten für Umzüge des Betriebes 
– Werbekosten und Sponsoring 
– Aufwendungen für Finanzierungen 
– Kosten für Beraterleistungen 
– Kosten für betrieblich bedingte Steuern ( Grund und Umsatzsteuern, Kfz) 
– Kosten für Provisionszahlungen und Pensionszahlungen 

Dabei ist zu beachten, dass einige Punkte in voller Höhe absetzbar sind und andere wiederum nur anteilig geltend gemacht werden können beim Finanzamt. Dabei hilft die Wirtschaftsinformation Dresden sehr gerne weiter.  

Handwerkliche Arbeiten auch steuerlich absetzen 

Teilweise können die von Handwerkern verrichtete Arbeit steuerlich geltend gemacht werden. Zahlreiche Personen wissen dieses nicht. Zum Beispiel das Auswechseln von Fenstern oder Bodenbelägen können steuerlich abgesetzt werden. Ebenfalls können Haushaltshilfen und Pflegekräfte steuerlich geltend gemacht werden. Dabei ist, aber zu beachten, dass die jeweilige Rechnung zuvor nicht in bar gezahlt wurde. Die Bezahlung muss über ein Bankkonto erfolgt sein. Nicht steuerlich relevant sind dagegen Materialkosten. Aber es dürfen Maschinen, Fahrten und Lohn beim Finanzamt angegeben werden. 

Spartipps für Ehepaare und Eltern 

Der Staat sieht insbesondere für Eltern und Ehepaare eine steuerliche Entlastung vor. Für ein Ehepaar das unterschiedlich hohes Einkommen hat, lohnt sich eine Steuererklärung. Die Voraussetzung dafür muss aber eine gemeinsame Veranlagung sein. Denn dadurch kann der Ehepartner mit dem höheren Einkommen in die Steuerklasse drei und der andere Partner mit dem niedrigeren Einkommen in die Steuerklasse fünf. Dadurch werden die Steuerabgaben gesenkt. Eltern haben dadurch einen Vorteil, dass sie Freibeträge vom Staat erhalten. Dazu zählen der Kinderfreibetrag und der Betreuungsfreibetrag. Diese können beim Finanzamt geltend gemacht werden. 

Beiträge für Kinder wie Pflegeversicherung und Krankenversicherung gehören zu den steuerlichen Sonderausgaben. Müssen Eltern zum Beispiel Schulgeld bezahlen für eine Privatschule kann beim Finanzamt 30 Prozent des Schulgeldes als Sonderausgaben abgesetzt werden. Ist ein Kind gerade in einer Ausbildung können die Eltern den Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass dieser nur in Kombination mit dem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag geltend gemacht werden kann. Allein erziehende Mütter oder Väter haben die Möglichkeit einen sogenannten Entlastungsfreibetrag zu bekommen vorausgesetzt das oder die Kinder leben in ihrem Haushalt. 

Möglichkeiten für Rentner 

Es ist noch nicht lange her, dass die nachgelagerte Besteuerung für Rentner eingeführt wurde. Dies bedeutet, dass immer mehr Rentner auch steuerpflichtig sind. Das ganze soll dann bis zum Jahre 2040 erreicht sein. Aber auch einige Steuersparmöglichkeiten gibt es für Rentner. Im Alter benötigen Rentner immer mehr Medizinische Versorgung und Unterstützung. Dabei fallen sehr hohe Kosten, an die ein Rentner nicht normal von seiner Rente decken kann. Der Gesetzgeber hat allerdings dafür eine Obergrenze gesetzt wie zum Beispiel für Krankenhausaufenthalte, Zahnersatz, Prothesen und Medikamente. 
Alle Kosten die dabei anfallen und über den vorgesehenen Freibetrag liegen können in der Rubrik außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung abgesetzt werden. Den steuerpflichtigen Betrag von 102 Euro reduziert das Finanzamt selbst. Ebenfalls können Rentner auch Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen beim Finanzamt. Dazu gehören die Pflegeversicherung und die Krankenversicherung. Rentner die das 64 Lebensjahr schon überschritten haben die haben Anspruch auf einen Altersentlastungsbetrag. Über die jeweilige Höhe des Betrages entscheidet dann das jeweilige Geburtsjahr. Im Jahr können bei regulären Dienstverhältnissen bis zu 4000 Euro geltend gemacht werden. Bei einer geringfügigen Beschäftigung sind bis zu 510 Euro absetzbar. Bei beiden Varianten macht dies jeweils 20 Prozent. 

Informationen über Steuererklärung 

Wie ersichtlich, ist das Steuerrecht in Deutschland sehr kompliziert. Daher ist es sehr ratsam sich von Experten Hilfestellungen dazu zu holen. Interessierte haben die Möglichkeit sich bei der Wirtschaftsberatung Dresden auf der Anton-Graff-Straße 30 in Dresden zu informieren. Weitere Infos unter www.wirtschaftsinformation-dresden.de

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